Konflikte lösen
effizient, vertraulich, verbindlich
Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden.
Mit der Gütestelle ponschab & partner lösen Sie Streitigkeiten außergerichtlich, rechtssicher und diskret.
Unsere erfahrenen Schlichter schaffen Einigungen, die Beziehungen bewahren, Interessen verwirklichen und wirtschaftlich tragfähig sind.
Ihre außergerichtliche Lösung beginnt hier:
Warum eine Gütestelle?
Rechtssicher und außergerichtlich zum Ergebnis
Ein Güteverfahren ist die intelligente Alternative zum Gerichtsprozess.
Es ermöglicht, Konflikte schnell, vertraulich und verbindlich zu lösen – ohne die Nachteile öffentlicher Verfahren.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Außergerichtliche Lösung: Kein langwieriger Prozess, kein öffentlicher Streit
- Interessenorientiert: Lösungen, die beide Seiten einbeziehen
- Rechtlich verbindlich: Ergebnisse mit Wirkung wie ein Gerichtsurteil
- Strategisch sinnvoll: Verjährungshemmung für anwaltliche Mandate
Warum ponschab & partner?
Erfahrung, Neutralität und Rechtssicherheit – alles aus einer Hand
Als anerkannte Gütestelle bietet ponschab & partner rechtssichere, faire und wirtschaftlich sinnvolle Konfliktlösungen.
Unsere Stärken:
✅ Anerkennung durch das Bayerische Oberste Landesgericht – garantierte Rechtssicherheit
✅ Fundierte Erfahrung – Unsere Schlichter haben hunderte Verfahren erfolgreich begleitet und arbeiten daher neutral, erfahren und lösungsorientiert.
✅ Juristisch qualifizierte Schlichter – Unsere Schlichter sind Volljuristen mit profundem Verständnis für rechtliche und wirtschaftliche Belange – so entstehen Einigungen, die wirklich Bestand haben.
✅ Schlichter mit qualifizierter Ausbildung – alle Schlichter sind neben ihrer juristischen Qualifikation auch zertifizierte Mediatoren und berücksichtigen alle Aspekte einer sinnvollen Einigung
✅ Vertraulichkeit und Diskretion – alle Schlichter sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet
Vorteile im Überblick
Ein Verfahren, das Anwälte und Unternehmen überzeugt
Unsere Schlichtungen bieten Rechtsanwälten Unterstützung ihrer Arbeit durch:
- Rechtssichere Ergebnisse – vollstreckbar nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
- Verjährungshemmung (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB) – Sicherheit für intensive Mandatsbearbeitung
- Vertraulichkeit – Schutz sensibler Informationen
- Effizienz – schnelle Verfahren, geringe Kosten
- Volle Kontrolle – Einigung nur bei Zustimmung aller Parteien
Für Unternehmen ergeben sich umfangreiche Vorteile durch:
- Wahrung von Geschäftsbeziehungen – Lösung ohne öffentliche Eskalation
- Kosteneffizienz und Schnelligkeit – weniger Aufwand, schnellere Ergebnisse
- Diskretion – vertraulicher Rahmen für wirtschaftlich sensible Themen (keine Information Außenstehender)
- Rechtssicherheit – vollstreckbare Vereinbarung mit Urteilswirkung
- Individuelle Lösungen – flexibel, fair und wirtschaftlich sinnvoll
Ablauf eines Güteverfahrens
Schritt für Schritt zur verbindlichen Einigung
- Antragstellung
Eine Partei beantragt die Durchführung des Güteverfahrens bei Ponschab & Partner. - Einladung der Gegenseite
Wir informieren die Gegenseite und laden zur Teilnahme ein. - Gütesitzung
Unter Leitung eines neutralen, volljuristischen Schlichters werden Lösungen erarbeitet, die rechtlich, wirtschaftlich und menschlich tragfähig sind. - Protokollierung & Vollstreckbarkeit
Die Einigung wird dokumentiert und ist vollstreckbar wie ein Gerichtsurteil (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). - Verjährungshemmung
Mit Antragstellung tritt automatisch die Hemmung der Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB) ein – ein klarer Vorteil für anwaltliche oder unternehmerische Strategien.
Ihre außergerichtliche Lösung beginnt hier
Neutral. Erfahren. Ergebnisorientiert.
Mit ponschab & partner wählen Sie einen Partner, der auf Erfahrung, Neutralität und rechtliche Präzision setzt.
Unsere Verfahren schaffen Klarheit, Sicherheit und dauerhafte Lösungen – für Kanzleien, Unternehmen und Institutionen gleichermaßen.
Ihre außergerichtliche Lösung beginnt hier:
Gütestelle ponschab & partner
Rechtssichere und vertrauliche Konfliktlösung für Anwälte, Unternehmen und Organisationen.
Tausende erfolgreich begleitete Verfahren.
Anerkannt durch das Bayerische Oberste Landesgericht.