1
Einreichung
2
Daten Antragsteller:in
3
Daten Antragsgegner:in
4
Darstellung des Anspruchs
5
Vorläufiger Gegenstandswert
6
Antrag absenden

Daten Antragsteller:in / Privatperson

Daten Antragsteller:in / Einreichung als Vertreter:in eines Unternehmens

Daten Antragsteller:in / Einreichung als Rechtliche Vertretung

Daten Antragsgegner:in

Darstellung des Anspruchs

Vorsorglicher Hinweis:
Der Verjährungseintritt kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eventuell nicht eintreten, wenn der geltend gemachte Anspruch nicht genügend substantiiert (detailliert) dargestellt wird oder der Antragsgegner bereits vor Antragsstellung seine Mitwirkung im Güteverfahren abgelehnt hat.

Vorläufiger Gegenstandswert

Antrag Absenden

Hinweis: Nach Eingang des Güteantrags stellt die Gütestelle dem Antragsteller die vorläufige Verfahrensgebühr in Rechnung. Die Zustellung an den Antragsgegner erfolgt erst, wenn diese Gebühr bezahlt ist.

Sie erhalten nach Eingang des Güteantrags bei Ponschab+Partner Gütestelle eine automatisierte eMail als Eingangsbestätigung.

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